Freiflächengestaltungsverordnung, bayerische

Der angenagte Baum steht an einem Entwässerungskanal bei Benediktbeuren. Um genauer zu sein, wird er dort mittlerweile nicht mehr stehen, denn so angefressen hatte es ja auch keinen Sinn mehr. Das Foto entstand im Januar 2016.
Das stellt Naturschützer ja vor ernsthafte Gewissensfragen: Was ist hier eigentlich schützenswerter - Bäume oder Biber?
Liebe Oberbayernbiber*, wir hätten da einen Job für Euch: Bei uns steht ein Baum vor der Terrasse, den wir laut bayerischer Freiflächengestaltungsverordnung (sic!) nicht mal schneiden dürfen. Geschweige denn umnieten. Wenn Ihr den mal so abkauen könntet wie die auf den Fotos. Das wäre famos. Wir würden uns dann schon was einfallen lassen, wegen bibergerechter Honorierung und so.
the Ulrichs
*keine Ahnung, ob Biber Internetzugangen haben oder hier mitlesen. Wahrscheinlich eher nicht. Die sind ja alle auf Snapchat. Auf Snap bin allerdings ich nicht.

👉 kleine Beiträge wie dieser sind Erinnerungen: an reine Freude, die ich empfunden habe - und häufig auch immer wieder, wenn ich sie sehe. Ein ungewöhnlicher Blick, überraschende Sichtweisen und Entdeckungen, inspirierende Kreativität, ein schöner Gedanke, gelungenes Handwerk, schöne Formulierungen, Dinge mit Seele, Absurdes und absurd Witziges. Sie sind vollkommen zweck- und absichtsfrei - und trotzdem alles andere als sinnlos: Es tut unendlich gut, sich jeden Tag über etwas zu freuen. Und sei es noch so unbedeutend. Enjoy!